Bootskarte

 

 

 

1. Die Boote liegen zur Selbstbedienung bereit (nicht nur für Angler).
2. Überzeugen Sie sich vor der Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzfähiges Boot vorhanden ist.
3. Ein Boot darf von höchstens 4 Personen benützt werden.
4. Ersatzansprüche aus Schäden jeder Art, die durch die Benützung eines Leihbootes entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden.       

    Schäden die durch Verschulden des Bootsbenutzer zurückzuführen sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB nach sich.
5. Die Boote sind nach Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestellen wieder sorgfältig zu befestigen. Die Boote sind pfleglich zu

    behandeln, vor Beschädigungen zu schützen und sauber zurückzulassen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein

    zu vermerken.

6. Es befinden sich keine Anker in den Booten, bei Bedarf bitte selbst  mitbringen.

7. Es wird empfohlen, Kindern und Nichtschwimmern eine Schwimmweste anulegen.

8. Bei aufkommenden Sturm (siehe Sturmwarnung) wird empfohlen, unverzüglich zu den Bootshütten zurückzukehren.

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