Fischereiordnung

 

Gäste aus dem Ausland bitte die Voraussetzungen zur Fischerei beachten

*siehe unter Angelkarte

Visitors from abroad please note the conditions for fishing *look for Angelkarte

 

  1. Der Fischer ist verpflichtet vor dem Fischen Name, Anschrift und Unterschrift in den Fischereierlaubnisschein einzutragen (mit Kugelschreiber)! Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Fischereierlaubnisscheine werden ersatzlos eingezogen!!!!

           Die Angelsaison beginnt am 16. April und endet am 01. November (Boot und Ufer).

 

           Achtung: Schleppfischen, Spinnfischen und Fischen mit Köderfisch auf Raubfisch ist erst ab 1. Mai gestattet (siehe Änderungen

           der staatlichen Schonzeiten!)

 

 

     2 .Stets mitzuführen sind

     a )der staatliche Fischereischein

     b) die gültige Tages- oder Wochenkarte

     c) die Bootskarte bei Verwendung eines Leihbootes

        Gastangler: Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen

        Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes (AVFig, §2).

       Ausländische Gastangler: Können bei einer umliegenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbstständigen

       Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein

       erwerben.

 

  1. Fangbeschränkung pro Tag: Von den Fischarten Aal, Hecht, Karpfen, Renke, Schleie und Zander dürfen insgesamt höchstens 6 Stück gefangen werden, davon maximal 2 Hechte oder Zander, 2 Karpfen,  2 Schleien.

 

          Abweichende Schonzeit: Zander von 15.03. bis einschließlich 31.05. Fischen in den Zanderlaichgebieten (Absperrung durch Bojen) ist        strengstens verboten.

         Gefangene Fische sind sofort mit Art, Länge und Uhrzeit auf dem Fischereischein bzw. in das Fangbuch einzutragen.

         Nach Beendigung des Fischens ist der Tages- Erlaubnisschein in den vorgesehenen Briefkasten neben dem Automaten einzuwerfen.

 

  1. Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Fischen mit der Handangel und der Schleppangel.

           Erlaubt sind neben allen künstlichen und natürlichen Ködern folgende Angelgeräte:

          - 1 Handangel mit 5 Nymphen (Hegene) oder zwei Handangeln mit jeweils drei Nymphen

          - 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle oder

          - 2 Schleppangeln mit je einem Köder.

 

         Zum Schleppen dürfen nur Ruderboote benutzt werden (keine Segelboote, kein E-Motor)! Pro Boot sind maximal 2 Schleppangeln

         erlaubt! Sideplaner sind nicht erlaubt!  Echolote sind verboten. Bereits die Mitnahme eines Echlotgeräts führt zum Entzug der

         Tageskarte.

 

  1. Das Angeln vom Bellyboot ist erlaubt, die Fischerei von für das Angeln ausgelegten Schlauchbooten (fester Boden) sowie von Angelkajaks ist ebenfalls gestattet. Beim Fischen auf Renken muss das Boot fest verankert sein.

 

  1. Die Verwendung von lebenden Fischen als Köder ist verboten. Das Angelgerät darf nicht verlassen werden.

          Es gelten außer den gesetzlichen auch die obengenannten Bestimmungen und Schonzeiten/maße (siehe auch Rückseite oder Aushang).

 

  1. Die Netze der Seenbewirtschaftung sind mit Schwimmern gekennzeichnet. Im Umkreis von 50 m darf nicht gefischt werden. Für Schäden,die durch Nichtbeachtung der Schutzzone entstehen, haftet der Fischer.

 

  1. Das Fischen mit einer Ködersenke (max. Größe 100 x 100 cm) ist nur für den Eigengebrauch erlaubt. Es dürfen pro Tag höchstens 20 Köderfische gefangen werden. Köderfische oder Teile davon dürfen nur aus dem Riegsee verwendet werden.

 

  1. Im Jahresfischereischein ist keine Bootskarte enthalten. Liegeplätze für das eigene Boot können, soweit vorhanden, gemietet werden. Die Benutzung eigener Boote ist kostenlos. Jungfischer dürfen Leihboote nur in Begleitung eines Erwachsenen verwenden.

 

  1. Das Fischen vom Ufer aus ist in folgenden Bereichen verboten: im nördlichen Teil des Sees, der durch Bojen und Schilder gekennzeichnet ist und zwischen Surfschule und Ortsende Froschhausen.

          Vom Boot aus darf im gesamten See gefischt werden. Das Fahren  in das Schilf ist verboten! 

          Von der Vogelbrutstätte (Nordseite des Sees, Ufer-Betretungsverbot!) ist bis einschließlich 30. Juni ein Abstand

          von 50 m zu halten. Ohne Genehmigung der Eigentümer dürfen eingefriedete Grundstücke, private Bootsstege

          und Badeplätze nicht betreten werden. Landwirtschaftlich genützte Flächen sind so zu betreten, dass keine

          Schäden jeglicher Art entstehen.

 

 

 

  1. Bitte lösen Sie einen Fischereierlaubnisschein nur, wenn Sie mit den oben genannten und den staatlichen Bestimmungen einverstanden sind. Bei Nichteinhaltung dieser und der staatlichen Bestimmungen wird der Fischereierlaubnisschein ersatzlos eingezogen und gegebenenfalls Anzeige erstattet.

 

Bootskarte:

  1. Die Boote liegen zur Selbstbedienung bereit.
  2. Überzeugen Sie sich vor der Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzbereites Boot vorhanden ist.
  3. Ein Boot darf von höchstens 4 Personen benützt werden.
  4. Ersatzansprüche aus Schäden jeder Art, die durch die Benützung eines Leihbootes entstanden sind,
    können nicht geltend gemacht werden. Schäden die auf Verschulden des Bootsbenutzers zurückzuführen
    sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB nach sich.
  5. Die Boote sind nach Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestelle wieder sorgfältig zu befestigen.
    Die Boote sind pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu schützen und sauber zurückzulassen.

Die Ruder sind auszuhängen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein zu vermerken.

 

 

 

 

Fischereiverein Murnau e.V.                                                                                                                            Stand: März 2023

 

                                              

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