Gäste aus dem Ausland bitte die Voraussetzungen zur Fischerei beachten
*siehe unter Angelkarte
Visitors from abroad please note the conditions for fishing *look for Angelkarte
Die Angelsaison beginnt am 16. April und endet am 01. November (Boot und Ufer).
Achtung: Schleppfischen, Spinnfischen und Fischen mit Köderfisch auf Raubfisch ist erst ab 1. Mai gestattet (siehe Änderungen
der staatlichen Schonzeiten!)
2 .Stets mitzuführen sind
a )der staatliche Fischereischein
b) die gültige Tages- oder Wochenkarte
c) die Bootskarte bei Verwendung eines Leihbootes
Gastangler: Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen
Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes (AVFig, §2).
Ausländische Gastangler: Können bei einer umliegenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbstständigen
Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein
erwerben.
Abweichende Schonzeit: Zander von 15.03. bis einschließlich 31.05. Fischen in den Zanderlaichgebieten (Absperrung durch Bojen) ist strengstens verboten.
Gefangene Fische sind sofort mit Art, Länge und Uhrzeit auf dem Fischereischein bzw. in das Fangbuch einzutragen.
Nach Beendigung des Fischens ist der Tages- Erlaubnisschein in den vorgesehenen Briefkasten neben dem Automaten einzuwerfen.
Erlaubt sind neben allen künstlichen und natürlichen Ködern folgende Angelgeräte:
- 1 Handangel mit 5 Nymphen (Hegene) oder zwei Handangeln mit jeweils drei Nymphen
- 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle oder
- 2 Schleppangeln mit je einem Köder.
Zum Schleppen dürfen nur Ruderboote benutzt werden (keine Segelboote, kein E-Motor)! Pro Boot sind maximal 2 Schleppangeln
erlaubt! Sideplaner sind nicht erlaubt! Echolote sind verboten. Bereits die Mitnahme eines Echlotgeräts führt zum Entzug der
Tageskarte.
Es gelten außer den gesetzlichen auch die obengenannten Bestimmungen und Schonzeiten/maße (siehe auch Rückseite oder Aushang).
Vom Boot aus darf im gesamten See gefischt werden. Das Fahren in das Schilf ist verboten!
Von der Vogelbrutstätte (Nordseite des Sees, Ufer-Betretungsverbot!) ist bis einschließlich 30. Juni ein Abstand
von 50 m zu halten. Ohne Genehmigung der Eigentümer dürfen eingefriedete Grundstücke, private Bootsstege
und Badeplätze nicht betreten werden. Landwirtschaftlich genützte Flächen sind so zu betreten, dass keine
Schäden jeglicher Art entstehen.
Bootskarte:
Die Ruder sind auszuhängen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein zu vermerken.
Fischereiverein Murnau e.V. Stand: März 2023