Gäste aus dem Ausland bitte die Voraussetzungen zur Fischerei beachten
*siehe unter Angelkarte
Visitors from abroad please note the conditions for fishing *look for Angelkarte
- Der Fischer ist
verpflichtet vor dem Fischen Name, Anschrift und Unterschrift in den Fischereierlaubnisschein einzutragen (mit Kugelschreiber)! Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Fischereierlaubnisscheine werden ersatzlos eingezogen!!!!
Die Angelsaison beginnt am 16. April und endet am 01. November (Boot und Ufer).
Achtung: Schleppfischen, Spinnfischen und Fischen mit Köderfisch auf Raubfisch ist erst ab 1.
Mai gestattet (siehe Änderungen
der staatlichen Schonzeiten!)
2 .Stets mitzuführen sind
a )der staatliche
Fischereischein
b) die gültige Tages- oder Wochenkarte
c) die Bootskarte bei Verwendung eines Leihbootes
Gastangler:
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen
Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes
(AVFig, §2).
Ausländische
Gastangler: Können bei einer umliegenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbstständigen
Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland
glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein
erwerben.
- Fangbeschränkung pro Tag: Von den Fischarten Aal, Hecht, Karpfen, Renke, Schleie und Zander dürfen insgesamt höchstens 6 Stück gefangen werden, davon maximal 2 Hechte oder Zander, 2 Karpfen, 2 Schleien.
Abweichende
Schonzeit: Zander von 15.03. bis einschließlich
31.05. Fischen in den Zanderlaichgebieten (Absperrung durch Bojen) ist strengstens verboten.
Gefangene Fische sind sofort mit Art, Länge und Uhrzeit auf dem Fischereischein bzw. in
das Fangbuch einzutragen.
Nach Beendigung des Fischens ist der Tages- Erlaubnisschein in den vorgesehenen Briefkasten neben dem Automaten
einzuwerfen.
- Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Fischen mit der Handangel und der Schleppangel.
Erlaubt sind neben allen künstlichen
und natürlichen Ködern folgende Angelgeräte:
- 1 Handangel mit 5 Nymphen (Hegene) oder zwei Handangeln mit jeweils drei Nymphen
- 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle oder
- 2 Schleppangeln mit je einem Köder.
Zum Schleppen dürfen nur Ruderboote benutzt werden (keine Segelboote, kein E-Motor)! Pro Boot sind maximal 2 Schleppangeln
erlaubt! Sideplaner sind nicht erlaubt! Echolote sind verboten. Bereits die Mitnahme eines Echlotgeräts führt zum Entzug der
Tageskarte.
- Das Angeln vom Bellyboot ist erlaubt, die Fischerei von für das Angeln ausgelegten Schlauchbooten (fester Boden) sowie von Angelkajaks
ist ebenfalls gestattet. Beim Fischen auf Renken muss das Boot fest verankert sein.
- Die Verwendung von lebenden Fischen als Köder ist verboten. Das Angelgerät darf nicht verlassen
werden.
Es gelten außer den gesetzlichen auch die obengenannten
Bestimmungen und Schonzeiten/maße (siehe auch Rückseite oder Aushang).
- Die Netze der Seenbewirtschaftung sind mit Schwimmern gekennzeichnet. Im Umkreis von 50 m darf nicht gefischt werden. Für Schäden,die
durch Nichtbeachtung der Schutzzone entstehen, haftet der Fischer.
- Das Fischen mit einer Ködersenke (max. Größe 100 x 100 cm) ist nur für den Eigengebrauch erlaubt. Es dürfen pro Tag höchstens 20 Köderfische gefangen werden. Köderfische oder Teile davon dürfen
nur aus dem Riegsee verwendet werden.
- Im Jahresfischereischein ist keine Bootskarte enthalten. Liegeplätze für das eigene Boot können, soweit
vorhanden, gemietet werden. Die Benutzung eigener Boote ist
kostenlos. Jungfischer dürfen Leihboote nur in Begleitung eines
Erwachsenen verwenden.
- Das Fischen vom Ufer aus ist in folgenden Bereichen verboten: im nördlichen Teil des Sees, der durch Bojen und Schilder gekennzeichnet ist und zwischen Surfschule und Ortsende
Froschhausen.
Vom Boot aus darf im gesamten See gefischt werden. Das Fahren in das Schilf ist verboten!
Von der Vogelbrutstätte (Nordseite des Sees, Ufer-Betretungsverbot!) ist bis einschließlich 30. Juni ein
Abstand
von 50 m zu halten. Ohne Genehmigung der Eigentümer dürfen eingefriedete Grundstücke, private Bootsstege
und Badeplätze nicht betreten werden. Landwirtschaftlich genützte Flächen sind so zu betreten, dass keine
Schäden jeglicher Art entstehen.
- Bitte lösen Sie einen
Fischereierlaubnisschein nur, wenn Sie mit den oben genannten und den staatlichen Bestimmungen einverstanden sind. Bei Nichteinhaltung dieser und der staatlichen
Bestimmungen wird der Fischereierlaubnisschein ersatzlos eingezogen und gegebenenfalls Anzeige erstattet.
Bootskarte:
- Die Boote liegen zur
Selbstbedienung bereit.
- Überzeugen Sie sich vor
der Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzbereites Boot vorhanden ist.
- Ein Boot darf von
höchstens 4 Personen benützt werden.
- Ersatzansprüche aus
Schäden jeder Art, die durch die Benützung eines Leihbootes entstanden sind,
können nicht geltend gemacht werden. Schäden die auf Verschulden des Bootsbenutzers
zurückzuführen
sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB nach sich.
- Die Boote sind nach Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestelle wieder sorgfältig zu befestigen.
Die Boote sind pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu schützen und sauber
zurückzulassen.
Die Ruder sind auszuhängen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein zu vermerken.
Fischereiverein Murnau e.V.
Stand:
März 2023