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Fischereiordnung
 

 

Gäste aus dem Ausland bitte die Voraussetzungen zur Fischerei beachten *siehe unter Angelkarte          Visitors from abroad please note the conditions for fishing *look for Angelkarte

 

01.

Der Fischer ist verpflichtet vor dem Fischen Name, Anschrift und Unterschrift in die Fischereierlaubniskarte einzutragen (mit Kugelschreiber).
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Fischereischeine werden ersatzlos eingezogen.
Die Angelsaison beginnt am 01. März und endet am 30. November (Boot und Ufer). 
Ausnahme: Vereinsmitglieder und Jahreskartenbesitzer dürfen auch in den Monaten Dezember, Januar und Februar fischen (nur Ufer, kein Eisfischen, keine Boote).
Das Nachtfischen auf Aal und Waller (Wels) ist bis 24 Uhr, während der Sommerzeit bis 1 Uhr erlaubt.


02. Stets mitzuführen sind:
a) der staatliche Fischereischein
b) die gültige Tageskarte bzw. Jahres-Fischereischein mit Fangbuch
c) die Bootskarte bei Verwendung eines Leihbootes

Schonzeiten & Schonmaß Tabelle für den Riegsee

  Fischart Schonmaß Schonzeit
  Aal 50 cm keine
  Brachse / Blei ohne keine
  Hecht 50 cm 15.02. - 15.04.
 

Karpfen 35 cm keine
 

Renke 30 cm 15.10. - 31.12.
 

Schleie 26 cm keine
 

Waller / Wels ohne keine
 

Zander 50 cm 15.03. - 15.05.

03. Fangbeschränkung pro Tag: 
Von den Fischarten Aal, Hecht, Karpfen, Renke, Schleie und Zander dürfen insgesamt höchstens 6 Stück gefangen werden, davon maximal 2 Hechte oder Zander.  

 Fangbeschränkung pro Jahr:

30 Aale, 30 Hechte oder Zander, 100 Renken.

Gefangene Fische sind sofort mit Länge und Fangzeit auf dem Erlaubnisschein bzw. in das Fangbuch einzutragen. Nach Beendigung des Fischens ist der Tages- Erlaubnisschein in den vorgesehenen Briefkasten (nähe Automat) zu werfen. Jahresfischereischeine sind mit dem Fangbuch am Jahresende zurückzugeben.

Die Ausgabe der neuen Jahreskarten wird davon abhängig gemacht!


04. Der Fischereischein (Erlaubniskarte) berechtigt zum Fischen mit der Handangel und der Schleppangel. Erlaubt sind neben allen künstlichen und natürlichen Ködern folgende Angelgeräte: 

- 1 Handangel mit 5 Nymphen (Hegene) oder

- 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle oder

- 2 Schleppangeln mit je einem Köder.

Zum Schleppen dürfen nur Ruderboote benützt werden (keine Segelboote, kein E-Motor)! Pro Boot sind maximal zwei Schleppangeln erlaubt.

Vom 15.02. bis einschließlich 15.04. ist das Spinn- bzw. Schleppfischen verboten.

Echolot und Sidplaner sind nicht erlaubt ! 


05. Die Verwendung von lebenden Fischen als Köder ist verboten. Das Angelgerät darf nicht verlassen werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten/maße von Bayern (siehe oben) oder Aushang am Riegsee.

06. Die Netze der Seenbewirtschaftung sind mit Schwimmern gekennzeichnet. Im Umkreis von 50 Metern darf nicht gefischt werden. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Schutzzone entstehen, haftet der Fischer

07. Fischen mit der Ködersenke, Größe maximal 100x100cm, ist nur für den Eigengebrauch erlaubt. Es dürfen pro Tag höchstens 20 Köderfische gefangen werden. Köderfische oder Teile davon, dürfen nur aus dem Riegsee verwendet werden.

08. Im Jahresfischereischein ist keine Bootskarte enthalten. Liegeplätze für das eigene Boot können, soweit vorhanden, gemietet werden. Die Benützung eigener Boote ist kostenlos. Der Jungfischer-Jahresfischerei- schein beinhaltet ebenfalls keine Bootskarte und berechtigt nur zum Fischen mit einer Handangel. Jungfischer dürfen Boote nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen.

09. Das Fischen vom Ufer aus ist in folgenden Bereichen verboten: im nördlichen Teil des Sees, der durch Bojen und Schilder gekennzeichnet ist und zwischen Surfschule und Ortsende Froschhausen

Vom Boot aus darf im gesamten See gefischt werden. Das Fahren in das Schilf ist verboten. Von den Vogelbrutstätten (Nordseite des Sees) ist bis zum 1.Juli ein Abstand von 50 Meter zu halten. Ohne Genehmigung der Eigentümer dürfen eingefriedete Grundstücke, private Bootsstege und Badeplätze nicht betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind so zu betreten, dass keine Flurschäden entstehen.

10. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung wird der Fischerei-Erlaubniskarte (Fischereischein) ersatzlos eingezogen und ggf. Anzeige erstattet.

11. Gastangler & Urlauber:
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundes-
ländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.

Benutzung der Boote / Bootskarte


01.

Die Boote liegen zur Selbstbedienung bereit

02.

Überzeugen Sie sich vor Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzbereites Boot vorhanden ist !

03.

Ein Boot darf von höchstens 4 Personen benützt werden.

04.

Ersatzansprüche aus Schäden jeder Art, die durch Benützung eines Leihbootes entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden. Die Boote sind pfleglich zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu bewahren. Schäden die auf Verschulden des Bootsbenützer zurückzuführen sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB nach sich.

05.

Die Boote sind nach Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestelle wieder sorgfältig zu befestigen. Die Ruder sind auszuhängen. Die Boote sind im sauberen Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein zu vermerken.

06.

Es befinden sich keine Anker in den Booten. Sollten Sie einen benötigen, so müssen Sie diesen selbst mitbringen.

Fischereiverein Murnau e.V. im Januar 2009

 

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