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| 01. |
Der Fischer ist
verpflichtet vor dem Fischen Name, Anschrift und Unterschrift in die
Fischereierlaubniskarte einzutragen (mit Kugelschreiber).
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Fischereischeine werden ersatzlos
eingezogen.
Die Angelsaison beginnt am 01. März und endet am 30. November (Boot und
Ufer).
Ausnahme: Vereinsmitglieder und Jahreskartenbesitzer dürfen auch in den
Monaten Dezember, Januar und Februar fischen (nur Ufer, kein Eisfischen,
keine Boote).
Das Nachtfischen auf Aal und Waller (Wels) ist bis 24 Uhr, während der
Sommerzeit bis 1 Uhr erlaubt. |
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| 02. |
Stets
mitzuführen sind:
a) der staatliche Fischereischein
b) die gültige Tageskarte bzw. Jahres-Fischereischein mit Fangbuch
c) die Bootskarte bei Verwendung eines Leihbootes |
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Schonzeiten &
Schonmaß Tabelle für den Riegsee
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Fischart |
Schonmaß |
Schonzeit |
| 03. |
Fangbeschränkung
pro Tag:
Von den Fischarten
Aal, Hecht, Karpfen, Renke, Schleie und Zander dürfen insgesamt höchstens
6 Stück gefangen werden, davon maximal 2 Hechte oder Zander.
Fangbeschränkung pro
Jahr:
30 Aale, 30 Hechte oder Zander,
100 Renken.
Gefangene Fische sind sofort mit
Länge und Fangzeit auf dem Erlaubnisschein bzw. in das Fangbuch
einzutragen. Nach Beendigung des Fischens ist der Tages- Erlaubnisschein
in den vorgesehenen Briefkasten (nähe Automat) zu werfen.
Jahresfischereischeine sind mit dem Fangbuch am Jahresende zurückzugeben.
Die Ausgabe der neuen
Jahreskarten wird davon abhängig gemacht! |
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| 04. |
Der
Fischereischein (Erlaubniskarte) berechtigt zum Fischen mit der
Handangel und der Schleppangel. Erlaubt sind neben allen künstlichen
und natürlichen Ködern folgende Angelgeräte:
- 1 Handangel mit 5 Nymphen (Hegene)
oder
- 2 Handangeln mit je einer
Anbissstelle oder
- 2 Schleppangeln mit je einem Köder.
Zum Schleppen dürfen nur
Ruderboote benützt werden (keine Segelboote, kein E-Motor)! Pro Boot
sind maximal zwei Schleppangeln erlaubt.
Vom 15.02. bis einschließlich
15.04. ist das Spinn- bzw. Schleppfischen verboten.
Echolot und Sidplaner sind
nicht erlaubt ! |
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| 05. |
Die
Verwendung von lebenden Fischen als Köder ist verboten. Das Angelgerät
darf nicht verlassen werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und
Schonzeiten/maße von Bayern (siehe oben) oder Aushang am Riegsee. |
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| 06. |
Die Netze
der Seenbewirtschaftung sind mit Schwimmern gekennzeichnet. Im Umkreis
von 50 Metern darf nicht gefischt werden. Für Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Schutzzone entstehen, haftet der Fischer |
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| 07. |
Fischen mit
der Ködersenke, Größe maximal 100x100cm, ist nur für den
Eigengebrauch erlaubt. Es dürfen pro Tag höchstens 20 Köderfische
gefangen werden. Köderfische oder Teile davon, dürfen nur aus dem
Riegsee verwendet werden. |
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| 08. |
Im
Jahresfischereischein ist keine Bootskarte enthalten. Liegeplätze für
das eigene Boot können, soweit vorhanden, gemietet werden. Die Benützung
eigener Boote ist kostenlos. Der Jungfischer-Jahresfischerei- schein
beinhaltet ebenfalls keine Bootskarte und berechtigt nur zum Fischen mit
einer Handangel. Jungfischer dürfen Boote nur in Begleitung eines
Erwachsenen benützen. |
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| 09. |
Das Fischen
vom Ufer aus ist in folgenden Bereichen verboten: im nördlichen Teil
des Sees, der durch Bojen und Schilder gekennzeichnet ist und zwischen
Surfschule und Ortsende Froschhausen |
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Vom Boot aus darf im
gesamten See gefischt werden. Das Fahren in das Schilf ist verboten. Von
den Vogelbrutstätten (Nordseite des Sees) ist bis zum 1.Juli ein
Abstand von 50 Meter zu halten. Ohne Genehmigung der Eigentümer dürfen
eingefriedete Grundstücke, private Bootsstege und Badeplätze nicht
betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind so zu
betreten, dass keine Flurschäden entstehen. |
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| 10. |
Bei Nichteinhaltung
dieser Bedingung wird der Fischerei-Erlaubniskarte (Fischereischein)
ersatzlos eingezogen und ggf. Anzeige erstattet. |
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| 11. |
Gastangler &
Urlauber:
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus
anderen Bundes-
ländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen
Fischereischein. (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der
betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen
Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3
Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50
EURO erwerben. |
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Benutzung der Boote /
Bootskarte |
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01. |
Die Boote liegen zur
Selbstbedienung bereit |
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02. |
Überzeugen Sie sich vor
Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzbereites Boot vorhanden ist ! |
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03. |
Ein Boot darf von höchstens
4 Personen benützt werden. |
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04. |
Ersatzansprüche aus Schäden
jeder Art, die durch Benützung eines Leihbootes entstanden sind, können
nicht geltend gemacht werden. Die Boote sind pfleglich zu behandeln und
vor jeder Beschädigung zu bewahren. Schäden die auf Verschulden des
Bootsbenützer zurückzuführen sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB
nach sich. |
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05. |
Die Boote sind nach
Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestelle wieder sorgfältig zu
befestigen. Die Ruder sind auszuhängen. Die Boote sind im sauberen
Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem
Fischereischein zu vermerken. |
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06. |
Es befinden sich keine
Anker in den Booten. Sollten Sie einen benötigen, so müssen Sie diesen
selbst mitbringen. |
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Fischereiverein
Murnau e.V. im Januar 2009 |
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